Sicherheitsdienst München

Security München – Rechte professioneller Detektive

Aus dem Fernsehen bekannt und geliebt: Detektive, die gefährliche Verbrecher jagen und dabei ihr eigenes Leben riskieren. Ganz so abenteuerlich wie auf der Leinwand ist das Leben eines echten Detektivs der Security München zwar nicht, trotzdem stehen unsere Überwachungsdienste den Privatagenten aus der Prime Time um nichts nach! Doch was darf ein Detektiv eigentlich wirklich? Security München und die Rechte der Detektei…

Security München – Detektiv oder Polizei

Detektive der Security München, auch Privatdetektive, Berufsdetektive oder Privatermittler genannt, sammeln mittels Observationen und Recherchen umfangreiches und gerichtlich verwendbares Beweismaterial. Meist werden Detektive der Polizei bewusst vorgezogen, um ohne rechtliche Organe vorgehen und selbst Beweismaterial sammeln zu können. Vor allem in großen Unternehmen würde die Ermittlung der Polizei die Medien anziehen und die Firma in ein schlechtes Licht rücken. Detektive führen zudem Dienstleistungen aus, mit denen die Polizei nicht beauftragt werden kann. Zum Beispiel wird die Polizei im Zuge einer Ermittlung das Land nicht verlassen, sondern mittels Rechtshilfeersuchen weiter ermitteln. Des Weiteren ist die Polizei nicht gerade bekannt dafür rasch zu ermitteln. Aus Zeitgründen werden jenen deshalb oft Detektive vorgezogen. Die Profis des verdeckten Ermittelns haben zudem den Vorteil, das Vertrauen der Überwachten, Zeugen oder Täter erlangen zu können und somit im Gegensatz zu Amtspersonen, schnell an mehr Informationen zu kommen. Vor allem dürfen die Ermittlungen eines Detektivs die Arbeit der Polizei in keinster Weise negativ beeinträchtigen.

Security München – Wer hat (das) Recht?

Vor allem in Rechtsfragen unterscheiden sich die Ermittler im Fernsehen von den Detektiven der Security München. Die Real-Life Detektive der Security München handeln im Zuge der Jedermannsrechte, ohne staatliche Lizenz. Das macht sie zu normalen Bürgern, die auch die damit verbunden Rechte und Pflichten beachten müssen. Hier etwas genauer klärt: Als die detailliert formulierte Rechtsgrundlage der Ermittlungen eines Detektivs gelten die Gewerbeordnung, das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung. Diese wichtigen Dokumente beinhalten sowohl rechtliche Schranken der Detektive als auch deren Einschränkungen bezüglich ihrer Eingriffsbefugnisse. Daraus ist schon zu erkennen, dass ein Detektiv kein öffentliches Amt ausführt und deshalb auch keine hoheitlichen Befugnisse hat. Dieser muss den geltenden Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte, wie Grundrechte, persönliche Ehre sowie Privatsphäre achten! Das heißt, dass Detektive der Security München kein Telefon und keine Wohnungen abhören, sowie keine Fotos in der Privatsphäre anfertigen dürfen.

Interessant wird die Rechtslage eines Detektivs, wenn dieser als verdeckter Ermittler eingeschleust wird. Ein gutes Beispiel ist hierfür die Einschleusung in den Betriebsrat eines Unternehmens. Vor allem in den Chefetagen großer Unternehmen sind illegale Machenschaften nicht auszuschließen und bedürfen der privaten Ermittlung. Die Interaktion des Detektivs im Betriebsrat soll jenem natürlich nicht bekannt werden und somit muss dem neuen Mitarbeiter Mitspracherecht bei Betriebsversammlungen eingeräumt werden. Rechtliche Lösungen in diesem Fall, müssen zuvor genauestens abgesprochen werden, damit das Mitspracherecht nicht verletzt werden kann. Zudem ist zu erwähnen, dass die Observation eines Mitarbeiters dann legal ist, wenn dieser unkorrekte Verhaltens beschuldigt wird.

Bei Rechtsfragen zu Detektiven der Security München, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Wir geben Ihnen gerne Auskunft!

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